Fachgebiete

Personenversicherung - Sachversicherung - Haftpflichtrecht

Die private Personenversicherung umfasst u.a. die Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung sowie die Kranken- und Krankentagegeldversicherung. Mit der Sachversicherung wird der Gewerbebetrieb wichtige Vorsorge gegen Betriebsstörungen durch Feuer, Diebstahl, Sachbeschädigung, menschliches Versagen oder Versagen von Sicherungseinrichtungen treffen. Die Kanzlei unterstützt bei der Bestimmung des Versicherungsfalles und der bundesweiten Prozessführung. Haftpflichtrisiken ist jeder Betrieb ausgesetzt, sei es im Handwerk, im Handel oder im Dienstleistungssektor. Die anwaltliche Betreuung umfasst:


» Reinke J.G. Duhme
» Dr. Christiane Jentsch

Medizinrecht

Die Medizinberufe werden zunehmend mit rechtlichen Anforderungen reglementiert, die die für die Heilbehandlung verfügbare Zeit belasten. Als Fachanwalt für Medizinrecht vertritt und berät Rechtsanwalt Duhme vornehmlich Ärzte und Zahnärzte bei


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Privates Baurecht

Die rechtliche Beratung der baubeteiligten Gewerke und Dienstleistenden muss die wirtschaftliche, vertragliche und zeitliche Einbindung der Mandanten in den Bauablauf berücksichtigen. Eine konstruktive und effiziente Risikozuordnung in den Vertragswerken und deren Beachtung durch die Beteiligten dient der Vermeidung teurer Leistungsstörungen. Schwerpunktthemen sind


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» Viktor Baumgärtner

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Vermieter haben großes Interesse an einer Werterhaltung und Wertsteigerung ihrer Immobilie. Sie möchten z.B. ihre Immobilie selbst nutzen und das Mietverhältnis daher wegen Eigenbedarfs kündigen oder die Immobilie modernisieren, um höhere Rendite zu erzielen. Mieter dagegen brauchen meist günstigen Wohnraum und setzen sich gegen die Pläne zur Wehr.

Häufig wird um Mieterhöhungen, Mietminderungen wegen Mängeln oder Schadenersatzansprüche gestritten. Gerichte werden darüber angerufen, was normale Abnutzung oder Sachbeschädigung ist, oder ob ein Mangel es rechtfertigt, die Miete zu mindern.

Es gilt, viele gesetzliche Schutzvorschriften zu beachten, ganz gleich, ob es um den Schutz des Mieters oder berechtigte Interessen von Vermietern geht. Eine vorausschauende Beratung kann für beide Seiten gerichtliche Streitigkeiten und die damit einhergehenden Kostenrisiken vermeiden.

Eigentümer einer Wohnimmobilie sind in der Regel auch Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Zur Wahrung und Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber anderen Eigentümern und der WEG-Verwaltung ist insbesondere Kenntnis der speziellen Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes erforderlich. Aufgrund der teilweise kurzen Fristen, z.B. in Bezug auf die Anfechtung von WEG-Beschlüssen und der sich daraus für die Eigentümer ergebenden erheblichen Konsequenzen, ist eine rechtzeitige und kompetente Beratung besonders wichtig.

Rechtsanwalt Baumgärtner kennt als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht jeweils die spezifischen Interessen von Mieter, Vermietern und der Haus- und Wohnungseigentumsverwalter. Er versteht es, sich aktiv für die Rechte der jeweiligen Mandanten einzusetzen, aber auch zwischen den Parteien zu vermitteln, um eine für beide Seiten tragbare Lösung zu finden.

Schwerpunktbereiche sind:


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Vertragsrecht

Die umfassende juristische Betreuung des Mandanten erfasst die typischen Geschäftsabläufe seiner gewerblichen Tätigkeit und assistiert bei deren Optimierung durch eine eindeutige, risikoadäquate und durchsetzbare Ausgestaltung seiner Vertragsbeziehungen.

Verträge können die Leistungsabwicklung in der Regel nur gestalten, wenn die beteiligten Akteure sie kennen und verstehen. Die innerbetriebliche Schulung durch den beratenden Anwalt fördert einerseits das Verständnis für die rechtlichen Rahmenbedingungen und andererseits die beiderseitige Kommunikation über die betroffenen Geschäftsabläufe.

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Arbeitsrecht - Betriebsverfassungsrecht - Aussendienstrecht

Im Individualarbeitsrecht kommt der Beratung der Vertragsparteien zu einer Reihe von typischen Konfliktthemen eine besondere wirtschaftliche Bedeutung zu:

Betriebsverfassungsrecht zur Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten, Beteiligung des Betriebsrats in personellen und wirtschaftlichen Angelegenheit erfordert Strategien der Konfliktvorbeugung, damit die konstruktiven Chancen der Betriebsverfassung genutzt werden. Selbständige Handelsvertreter im Außendienst sind oft die wichtigste persönliche Verbindung zum Kunden. Eine verlässliche rechtliche Einbindung gibt beiden Seiten die notwendige Sicherheit.

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Forderungsmanagement

Das systematische Forderungsmanagement durch anwaltliches Inkasso stärkt einen sensiblen Bereich des gewerblichen Unternehmens: Es soll

Die Bearbeitung aller Inkassoaufträge erfordert auf jeder Stufe die simultane Beachtung der vorstehenden Mandatsziele. Die Ablaufplanung wird deshalb mit dem Auftraggeber individuell abgestimmt und periodischer Überprüfung unterzogen. So werden die Informationsschnittstellen optimiert. Eine präzise Kenntnis der Bearbeitungsabläufe im Betrieb des Mandanten führt zu zielorientierter Kommunikation. Die effiziente Kommunikation ermöglicht zeitnahen, systematischen Informationsaustausch über Bearbeitungsstand, Kontenstände, Kosten und Auslagen und Stammdatenpflege. Der Datenaustausch erfolgt nach dem Bedarf des Mandanten postalisch, per Telefax, per E-mail oder über eine gesicherte Online – Verbindung (WEB-Akte). Entsteht die Notwendigkeit der Titulierung der Ansprüche wird im gerichtlichen Mahnverfahren aus zeitökonomische Gründen über das elektronische Gerichtspostfach (EGVP) über gesicherte Verbindungen online mit den Mahngerichten korrespondiert.

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Weitere Gebiete

Handelsrecht
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Erbrecht
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